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AGB

1. Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für alle Geschäftsbeziehungen mit der WENDLESS GmbH, Anrissenweg 6 Stiege I Top 1d, 2345 Brunn am Gebirge, FN 426798 w (im Folgenden kurz „WENDLESS“, „Übergeber“, „wir“ oder „uns“), gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch kurz „AGB“) in der jeweils gültigen Fassung. Unser Vertragspartner wird nachfolgend „Käufer“ oder „Vertragspartner“ genannt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, soweit nicht anders vereinbart, verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit WENDLESS, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

 

Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen - insbesondere allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen vom Käufer - werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von WENDLESS ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

 

WENDLESS ist berechtigt, die AGB jederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern.

 

2. Angebot und Vertragsabschluss

Angebote von WENDLESS sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Bestellung des Vertragspartners gilt erst mit der Auftragsbestätigung von WENDLESS als angenommen. Erst mit der Auftragsbestätigung von WENDLESS kommt ein Vertrag zustande.

 

3. Geheimhaltung

Der Käufer verpflichtet sich hiermit unwiderruflich, über sämtliche ihm von WENDLESS zugänglich gemachten, zur Verfügung gestellten oder sonst im Zusammenhang oder auf Grund einer Geschäftsbeziehung oder des Kontaktes zur WENDLESS bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsinformationen Stillschweigen zu bewahren und diese ohne Zustimmung von WENDLESS Dritten in keiner wie immer gearteten Weise zugänglich zu machen. Weiters verpflichtet sich der Käufer Informationen nur auf „need to know“-Basis und nur im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages zu verwenden.

Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt unbefristet nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit WENDLESS oder unabhängig von einer Geschäftsbeziehung unbefristet nach Angebotslegung von WENDLESS aufrecht.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise sind, wenn nicht anders vereinbart, in Euro angegeben. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Allfällige Gebühren sind vom Käufer zu bezahlen.

Die Rechnungen von WENDLESS sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart wird, unverzüglich spesenfrei und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Teillieferungen sind Teilrechnungen stets zulässig. Im Fall der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt Terminsverlust ein, wenn auch nur eine Teilzahlung nicht fristgerecht oder nicht in voller Höhe erfolgt. Mit Eintritt des Terminsverlustes wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Bei Terminsverlust steht WENDLESS das Recht zu, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ohne Rücktritt vom Kaufvertrag in Verwahrung zu nehmen, bis die gesamte Forderung vollständig samt Nebenkosten abgedeckt ist.

 

WENDLESS ist unabhängig von der vereinbarten Warenlieferung (auch bei Vereinbarung Lieferung der Ware im Voraus) berechtigt, die Lieferung der Ware von der Bereitstellung einer geeigneten Sicherheit zugunsten WENDLESS abhängig zu machen oder die Ware erst nach Eingang des gesamten Rechnungsbetrags zu übersenden.

 

5. Erfüllungsort und Gefahrtragung

Erfüllungsort ist der Sitz der WENDLESS.

Das Risiko des Transportes trägt der Käufer. Der Versand erfolgt gemäß den vereinbarten Konditionen. Mit der Übergabe der Ware an den Transporteur gilt die Ware als an den Vertragspartner übergeben.

 

6. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der WENDLESS. Der Vertragspartner ist verpflichtet, bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Ware diese deutlich als Eigentum der WENDLESS zu kennzeichnen. Ist der Vertragspartner Wiederverkäufer, so ist er berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsbetrieb zu den üblichen Konditionen weiterzuverkaufen. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Vertragspartner der WENDLESS bereits vorab sämtliche Ansprüche mit allen Sicherheiten und Nebenrechten gegen den Käufer der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ab. WENDLESS ist berechtigt, den Käufer jederzeit von der Abtretung zu informieren bzw. ist der Vertragspartner auf Wunsch von WENDLESS jederzeit verpflichtet, die Abtretung in seine Bücher aufzunehmen und dies WENDLESS nachzuweisen.

 

7. Abnahme und Teillieferung

Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von WENDLESS zur Verfügung gestellten Lieferungen und Leistungen abzunehmen.

 

Die Lieferungen und Leistungen von WENDLESS sind stets teilbar. Bei Teillieferungen sind Teilabnahmen zulässig.

 

8. Lieferverzug

Die Lieferfristen und -termine werden von WENDLESS nach Möglichkeit eingehalten: Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Käufer.

 

Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen - zumindest vierwöchigen - Nachfrist möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt.

 

9. Annahmeverzug

Nicht abgenommene Ware wird für die Dauer von vier Wochen auf Gefahr und Kosten des Käufers gelagert, wofür WENDLESS eine angemessene Lagergebühr in Rechnung stellt. Gleichzeitig ist WENDLESS berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von zumindest zwei Wochen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Im Fall einer Verwertung gilt eine Konventionalstrafe von 50% des Rechnungsbetrages, exklusive Umsatzsteuer, als vereinbart.

 

10. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe gemäß Punkt 5. dieser AGB. Der Vertragspartner ist verpflichtet die Ware nach Erhalt unverzüglich eingehend zu prüfen. Allfällige Mängel sind vom Vertragspartner binnen zehn Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich und spezifiziert zu rügen.

 

Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. Die Beweislast obliegt dem Vertragspartner. § 924 ABGB findet keine Anwendung. WENDLESS ist im Gewährleistungsfall berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen. Sofern WENDLESS Mängel außerhalb der Gewährleistung behebt oder andere Dienst- oder Regieleistungen erbringt, werden diese je nach Aufwand verrechnet. § 933b ABGB findet keine Anwendung.

 

11. Schadenersatz

Zum Schadenersatz ist WENDLESS in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Fall von Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Im Fall leichter Fahrlässigkeit haftet WENDLESS ausschließlich für Personenschäden. Schadenersatzansprüche des Käufers verjähren sechs Monate ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Die Beweislast obliegt dem Vertragspartner.

 

Für mittelbare und/oder indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen oder Geschäftschancen, Folge- und Vermögensschäden welcher Art auch immer, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet WENDLESS nicht.

 

WENDLESS ist berechtigt, einen über eine allenfalls vereinbarte Koventionalstrafe hinausgehenden Schadenersatz geltend zu machen.

 

12. Gerichtsstand

Zur Entscheidung aller aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag zwischen WENDLESS und dem Vertragspartner entstehenden Streitigkeiten – einschließlich einer solchen über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Vertrags – wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz von WENDLESS vereinbart. WENDLESS ist zusätzlich berechtigt, den Vertragspartner wahlweise auch an jedem anderen, gesetzlich zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen.

 

13. Rechtswahl

Der Vertrag zwischen WENDLESS und dem Käufer unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der nationalen und internationalen Verweisungsnormen.

 

14. Formerfordernis

Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

 

15. Aufrechnung

Eine Aufrechnung durch den Vertragspartner gegen Ansprüche von WENDLESS mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

 

16. Abtretung von Rechten

WENDLESS ist jederzeit berechtigt, den Vertrag mit dem Vertragspartner oder einzelne Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von WENDLESS den Vertrag mit WENDLESS oder einzelne Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen.

 

17. Compliance, Corporate Governance

WENDLESS hält alle österreichischen Gesetze und Regelungen ein, die für die Erbringung der Lieferungen und Leistungen gelten. 

 

Der Vertragspartner verpflichtet sich unwiderruflich, jederzeit auf Aufforderung durch WENDLESS sämtliche von WENDLESS angeforderten Informationen, Daten und Unterlagen, welcher Art auch immer, zur Authentifizierung des Vertragspartners und dessen wirtschaftlichen Eigentümern (UBO – Ultimate Beneficial Owner) wie es zum Beispiel für Anti-Geldwäsche-Bestimmungen, für die Überprüfung von Sanktionenlisten (zum Beispiel EU: CSFP-Liste, USA: SDN-Liste, UN-Sanktionen) und sonstige (auch internationale) Bestimmungen notwendig ist, unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Der Vertragspartner ist dabei verpflichtet, sämtliche Änderungen von bereits im Rahmen dieser Bestimmung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten und Unterlagen unverzüglich WENDLESS bekannt zu geben.

 

Ausdrücklich festgehalten wird, dass die Erfüllung der vertraglichen Pflichten durch WENDLESS unter der Bedingung steht, dass der Vertragserfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. WENDLESS ist zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags mit dem Kunden berechtigt, sollte durch die Vertragserfüllung gegen nationale oder internationale Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts oder gegen Embargos oder sonstige Sanktionen verstoßen werden. Ein Schadenersatzrecht des Kunden entsteht dadurch nicht.

 

18. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der anderen Bestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gemäß Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Dies gilt sinngemäß auch für Vertragslücken.

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